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Rückbau

„Abriss“ war einmal – heute spricht man vom „kontrollierten oder selektiven Rückbau“. Die Verantwortung und Risiken im Zusammenhang mit den oftmals verbauten und nicht sichtbaren Gebäudeschadstoffen werden häufig unterschätzt. Die Bauherrenpflichten umfassen nicht nur die Abfalltrennung im Sinne des Recyclinggedankens, sondern auch die Gefahrenabwehr. Ein kontrollierter Rückbau dient somit nicht nur der Minimierung der Gesamtkosten, sondern auch dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.


Erkundung
Gebäudebegehung und Erfassung potentiell schadstoffhaltiger Bauteile und Materialien / Entnahme von Materialproben / Raumluftmessungen / labortechnische Untersuchung und Bewertung der Ergebnisse / Erstellung von Schadstofferhebungsberichten

Planung
Ausführungs- und Genehmigungsplanung / Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen / Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe

Sanierung
Fachgutachterliche Begleitung der Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen / Überwachung hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes / örtliche Bauüberwachung / Bauoberleitung / Projektsteuerung