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Altlasten

Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) liegen die Pflichten zur Gefahrenabwehr nicht nur beim Verursacher oder dessen Gesamtrechtsnachfolger, sondern auch beim Grundstückseigentümer und dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt über dieses Grundstück. Es ist Aufgabe des Verpflichteten, einen Altlastenverdacht abzuklären und, im Falle des Vorliegens einer sanierungsrelevanten Altlast, entsprechend geeignete Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination oder Sicherung) zu veranlassen. Eine Erkundung empfiehlt sich somit auch vor dem Kauf eines entsprechenden Grundstückes oder im Falle anderer Investitionen auf dem Grundstück selbst.


Erkundung
Historische Erkundung / orientierende und eingrenzende technische Erkundung (Boden, Bodenluft, Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser) / Gefährdungsabschätzung

Planung
Sanierungsuntersuchungen / Sanierungsplan gem. BBodSchV / Ausführungs- und Genehmigungsplanung / Mitwirkung Ausschreibung und Vergabe (VOB national / EG)

Sanierung
Fachgutachterliche Überwachung / örtliche Bauüberwachung / Bauoberleitung / Projektsteuerung / Anlagenbetreuung / Altlasten- und SiGe-Koordination

Erfolgskontrolle
Monitoring (Boden, Bodenluft, Wasser) / Kontrolle technischer Sicherungseinrichtungen